Patientenverfügung

Ob durch Unfall, Organversagen oder Gehirnschlag – urplötzlich kann eine Situation entstehen, in der man sich nicht mehr verständlich machen kann. Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung dafür sorgen, dass seine Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen dann verbindlich befolgt werden.

Diese vorsorgliche Willenserklärung gilt verbindlich für einen “Betreuungsfall”. Dies bedeutet, sich als Volljähriger um eigene Belange nicht mehr selbst kümmern zu können – dauerhaft z. B. durch eine Alzheimer Erkrankung oder vielleicht auch nur vor­über­gehend nach einem Sportunfall mit Gehirnschädigung.

Wir beraten Sie gerne um mit Ihnen die für Sie passende Verfügung zu erstellen. Die Kosten für diese ausführliche Beratung werden leider nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.

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